Blitzschutz
Das Gesetz schreibt für Privatbauten keinen Blitzschutz vor.
Jeder Besitzer von Wohn-, Büro-, Laden- und landwirtschaftlichen
Gebäuden, sowie die meisten Inhaber von Industriebetrieben sind
eigenverantwortlich für den Blitzschutz.
Ohne eine Blitzschutzanlage können Teile von Ihrem Gebäude beim
Blitzeinschlag zerstört werden. Der Blitz kann direkt einschlagen
oder sich durch sein starkes elektromagnetisches Feld über die
elektrischen Leitungen (wie Antenne) oder Rohrleitungen (wie Solarkollektoren)
einkoppeln und so in das Innere Ihres Gebäudes eindringen und einen
erheblichen Schaden anrichten.
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