Blitzschutz - Stoffel und Dechent Elektrotechnik

Direkt zum Seiteninhalt
Blitzschutz

Blitzschutz ist im Privatbereich vom Gesetzgeber noch nicht vorgeschrieben, dass heißt Inhaber von Wohn-, Büro-, Laden- und landwirtschaftlich Gebäuden sind selbst dafür verantwortlich, ob sie sich eine Blitzschutzanlage aneignen.
Optimal gegen Blitzeinschlag schützen
                
Wir  empfehlen Ihnen zwingend eine solche Anlage, da bei einem Blitzeinschlag  Teile Ihres Gebäudes zerstört werden können. Der Blitz kann direkt oder  über ein elektrisches Feld, wie Antennenanlagen oder über  Rohrleitungen, wie Solaranlagen einschlagen. Er gelangt so ungehindert  ins Innere Ihres Gebäudes und kann dort erheblichen Sachschaden  verursachen. Lassen Sie sich von uns beraten, wie sie sich gegen  Blitzeinschlag optimal schützen können!
         
             
(c)2024 Stoffel & Dechent Elektrotechnik
Zurück zum Seiteninhalt